Das Parlament sollte einer neuen Anlagekategorie wuchtig zustimmen. Ein Kommentar von FuW-Redaktor Arno Schmocker.
Der Finanzplatz ist eine tragende Säule des schweizerischen Wohlstands. Das Fondsgeschäft wiederum ist ein bedeutender Teil des Finanzplatzes. In der kommenden Wintersession des Parlaments hat der Nationalrat Gelegenheit, die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Schweiz zu stärken.
Als Zweitrat stimmt er über eine Anpassung des Kollektivanlagegesetzes ab. In kollektiven Anlagen – vornehmlich Anlagefonds, aber auch Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (Sicav) – sind annähernd 60% des hiesigen Asset-Management-Vermögens geparkt. Die Schweiz hat sich vor allem als Vermögensverwaltungs- und als Vertriebsstandort profiliert. Als Produktionsstandort von Fonds und ihrer Administration hingegen haben sich andere Länder mehr hervorgetan.
Namentlich Luxemburg. Das Grossherzogtum zieht über ein Fünftel des europäischen Fondsanlagevermögens an. Dahinter folgen Irland, Grossbritannien, Frankreich – und erst dann die Schweiz. Die in hierzulande domizilierten Fonds investierte Summe ist nicht einmal ein Viertel so hoch wie die in Luxemburg.
Gründe dafür gibt es viele, zu nennen sind vor allem der mangelhafte Zutritt zum EU-Markt und die besonders für ausländische Investoren kompliziert anmutende und zeitraubende Verrechnungssteuer.
Im Ausland sind die rechtlichen Rahmenbedingungen häufig attraktiver. So haben Luxemburg und andere europäische Staaten für institutionelle, sogenannt qualifizierte Investoren besonders für Alternativanlagen wie Immobilien und Private Equity (PEHN 90.50 0%) einfache Fonds eingeführt. Sie bedürfen keiner Genehmigung durch eine Aufsichtsbehörde und erlauben flexible Anlagestrategien.
Luxemburg hat Hunderte solcher Fonds unter der Bezeichnung Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) lanciert. Ihr Vorteil liegt auf der Hand: Sie sind rascher auf dem Markt und dazu kostengünstiger. Kein Wunder, ziehen solche Vehikel auch hiesige Fondsanbieter und Pensionskassen an.
Was der ausländischen Konkurrenz billig ist, soll der Schweiz recht sein. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, das Gesetz für Kollektivanlagen so anzupassen, dass qualifizierten Investoren eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten aus eigener Küche geboten wird. Sogenannte Limited Qualified Investor Funds (L-QIF) müssten demnach nicht von der Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma bewilligt werden.
In der politischen Vernehmlassung war die Vorlage grösstenteils unbestritten. Der Ständerat hat sie ohne Gegenstimme abgesegnet. Nun kommt die Vorlage in den Nationalrat. Auch diese kleine Deregulierung wird von linker Seite pour la galerie verbal zerzaust werden, auch dieses Mal wird sie neue Schlupflöcher für Steuerhinterziehung und Geldwäscherei wittern – nützen wird’s nicht.
Die Vorlage beseitigt die wesentlichen Nachteile im Fondsgeschäft für die Schweiz nicht. Auch wenn zudem das gesamtwirtschaftliche Potenzial der Neuerung limitiert sein und wohl nur ein kleiner Teil des Geschäfts aus Luxemburg zurückerobert wird: Ein Schrittchen in die richtige Richtung ist es allemal.
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