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08:22 Uhr - 24.08.2018

Meier Tobler muss Geschäftsbericht 2017 korrigieren

Der Klimatechniker einigt sich mit der SIX auf Anpassungen. Die operativen Ergebnisse fallen niedriger aus, der Gewinn aber bleibt unverändert.

Meier Tobler (MTG 20.15 0.5%) hat im Geschäftsbericht 2017 gegen Rechnungslegungsvorschriften (Swiss GAAP FER) verstossen. Das hat gemäss einer Mitteilung vom Freitag eine Untersuchung der SIX Exchange Regulation ergeben. Eine Einigung zwischen dem Klimatechnikunternehmen und der SIX sieht nun vor, dass die Fehler in den Abschlüssen zum ersten Halbjahr 2018 und zum Gesamtjahr 2018 korrigiert und offengelegt werden. Die Einigung umfasst auch eine Zahlung von Meier Tobler von 27’000 Fr. an die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER). Geprüft und zur Genehmigung empfohlen hatte den Geschäftsbericht die Gesellschaft EY.

Ebitda und Ebit betroffen

Meier Tobler hat bestimmte Positionen nach Ansicht der SIX fälschlicherweise als ausserordentlichen Aufwand erfasst. Das hat die operativen Ergebnisse besser aussehen lassen, als sie es seien, heisst es. Betroffen sind der Ebitda (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation) und der Ebit (Gewinn vor Zinsen und Steuern).

Der Gewinn bleibt unverändert, da der betreffende ausserordentliche Aufwandposten von rund 6,6 Mio. Fr. in der Erfolgsrechnung lediglich nach oben wandert in den Materialaufwand (vgl. Tabelle). Nach der Korrektur beträgt für 2017 der Ebitda nur 29,2 Mio. Fr. statt 35,8 Mio. und der Ebit nur 11,7 Mio. Fr. statt 18,3 Mio. Gemessen am Umsatz von 484 Mio. Fr. verändern sich die Margen wie folgt: Die Ebitda-Marge erreicht statt 7,4 nur 6%, die Ebit-Marge statt 3,8 nur 2,4%.

Der Mangel bezieht sich auf die Behandlung von Warenlageraufwertungen im Rahmen der Akquisition der Tobler Haustechnik durch die kleinere Walter Meier. Im Zuge der Akquisition wurden die Lagervorräte von Tobler vom Buchwert auf die aktuellen Nettomarktwerte aufgewertet, wie das von Swiss GAAP FER vorgeschrieben ist. Beim späteren Verkauf dieser Vorräte ergab sich dann eine Marge von null.

«Weder äusserst selten noch unvorhersebhar»

Meier Tobler verbuchte die Aufwertungen statt im Materialaufwand als ausserordentlichen Aufwand. Das widerspricht nach Ansicht der SIX den Vorschriften. Die Vorgaben «sehen keine solche Aufteilung der Vorratskosten in einen ordentlichen Warenaufwand und eine ausserordentliche Aufwertungskomponente vor», ist die SIX überzeugt. Die Vorratsverkäufe stellten für Meier Tobler «weder äusserst seltene noch unvorhersehbare Transaktionen dar und somit auch keine ausserordentlich zu erfassenden Ereignisse».

Die von der SIX gegen Meier Tobler eröffnete Untersuchung wurde gemäss der Mitteilung mit der Einigung beendet.

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