Die ausserordentliche Generalversammlung des Bauzulieferers hat die Einführung der Einheitsaktie beschlossen. Saint-Gobain ist mit gut 10% neuer Grossaktionär.
Der Bauzulieferer Sika (SIK 8460 2.67%) hat an der ausserordentlichen GV vom Montag den Startschuss zu einer neuen Ära in der Geschichte des Unternehmens gegeben. Erstmals spielt die Gründerfamilie Burkard keine Rolle mehr. Sie ist nach der Beilegung des Streits über den Verkauf ihrer Aktien an die französische Saint-Gobain (SGO 0 0%) (SGO) nicht mehr Aktionärin.
Im Rahmen der Beilegung des Streits wurden auch alle juristischen Verfahren sistiert. Ob das Zuger Obergericht seinen Entscheid zur Vinkulierungsfrage gefällt hat oder nicht, bleibt offen. Wenn ja, bleibt das Urteil unter Verschluss. Damit erlangt das Urteil der ersten Instanz, des Kantonsgerichts, Rechtskraft. Es hat die Rechtmässigkeit der Vinkulierung bestätigt.
«One Share, One Vote»
VR-Präsident Paul J. Hälg hat die Versammlung mit sichtlicher Genugtuung eröffnet. Er brachte seine Gemütslage auf den Punkt: «Ende gut, alles gut.» Die a.o. GV hat die Einführung der Einheitsaktie fast einstimmig beschlossen. Dabei werden die Inhaberaktien im Verhältnis eins zu sechzig gesplittet und die Namenpapiere eins zu zehn. Die neuen Aktien werden voraussichtlich am 13. Juni erstmals gehandelt. Zudem werden die rund 7% der Titel, die Sika von SGO erworben hat, vernichtet.
Das Aktienkapital besteht neu aus gut 1,4 Mio. Fr., aufgeteilt in 141,8 Mio. Namenaktien mit einem Nennwert von 0.01 Fr. Damit hat Sika das grundlegende Prinzip «One Share, One Vote» umgesetzt, alle Aktionäre werden nun gleich behandelt.
SGO ist mit einem Anteil von 10,75% nun der grösste Einzelaktionär. Die Franzosen betrachten das als reines Finanzinvestment, sie erhalten keinen Sitz im VR. Das hat auch damit zu tun, dass SGO und Sika nicht nur gegenseitige Kundenbeziehungen pflegen, sondern sich in gewissen Geschäftsbereichen (Mörtel) konkurrenzieren. SGO hat ihre Stimmrechte wahrgenommen, sich an der a.o. GV aber nicht zu Wort gemeldet.
Die a.o. GV hat zwei weitere wichtige Beschlüsse im Zusammenhang mit einer verbesserten Corporate Governance gefasst: Die Vinkulierung wird aus den Statuten gestrichen. Das Gleiche gilt für die Opting-out-Klausel. Neu gilt also, dass ein Aktionär, der mehr als ein Drittel der Titel besitzt, allen Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten muss.
Neues VR-Mitglied
Nach dem Rücktritt der drei Vertreter der Schenker-Winkler Holding aus dem VR hat die a.o. GV eine Ersatzwahl vorgenommen: Der Kanadier Justin Howell wurde in das Gremium gewählt. Howell ist ein Vertreter der Bill & Melinda Gates Foundation, die in der Auseinandersetzung um den Aktienverkauf stets die Linie des VR von Sika gestützt hat.
Weiter hat die a.o. GV beschlossen, den Verwaltungsräten rückwirkend die ihnen vorenthaltenen Honorare für die Jahre von 2015 bis 2018 auszuzahlen. Auch die Décharge wurde sowohl dem VR wie auch der Geschäftsleitung erteilt. Zugleich hat die Versammlung beschlossen, den 2015 eingesetzten Sachverständigenausschuss abzuberufen. Er war geschaffen worden mit der Aufgabe, im Fall der Übernahme von Sika durch SGO die Geschäftsbeziehungen zwischen Sika und SGO zu überprüfen. Diese Aufgabe erübrigt sich nun.
Alle Anträge des VR wurden mit mehr als 99% Ja-Stimmen gutgeheissen. Der Weg ist nun frei für Sika, die erfolgreiche Strategie der jüngsten Vergangenheit ohne Einschränkungen und externe Belastungen fortzusetzen. Das Wachstumstempo soll gemäss VR-Präsident Hälg gar noch gesteigert werden. Die Börse traut Sika viel zu, die Titel erreichten am Montag ein neues Allzeithöchst. Obwohl sie hoch bewertet sind, bleiben sie ein Kauf.
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