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06:56 Uhr - 31.03.2015

BSI: Eine Busse vom DoJ, eine Rüge von der Finma

Die Busse und die Anwaltskosten fressen den gesamten Jahresgewinn 2014 der BSI auf.

Mit spürbarem Stolz spricht die BSI in ihrer Mitteilung vom Montagabend von einem «proaktiven und produktiven Dialog» mit den US-Justizbehörden (DoJ). Die BSI ist die erste Schweizer Bank, die unter Kategorie 2 des US-Programms eine Vereinbarung erzielt hat.

Wichtig für BTG Pactual

Die Freude ist nur teilweise nachvollziehbar: Die Einigung der BSI mit der US-Justiz umfasst ein Schuldeingeständnis und eine Busse von 211 Mio. Fr. Die Busse sowie Anwalts- und Revisionskosten von 36 Mio. Fr., die der Rechnung 2014 belastet werden, fressen fast den ganzen Gewinn weg. Für 2014 beträgt er noch 2,2 Mio. Fr., wie die Bank bekanntgegeben hat. Doch für die BSI ist etwas anderes wichtiger: «Die Vereinbarung mit dem DoJ erleichtert den Vollzug der laufenden Akquisition von BSI durch BTG Pactual», schreibt der Tessiner Vermögensverwalter. Die brasilianische BTG hatte im vergangenen Juli die BSI von der italienischen Versicherungsgruppe Generali (G 18.51 0.71%) gekauft.

Risiken nicht gemanagt

Vom Schweizer Regulator erhält die BSI eine Rüge wegen des Verstosses gegen die Gewährspflichten. «Die Finma stellte fest, dass die Bank ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen von Risiken im Geschäft mit US-Kunden verletzt hatte», schrieb die Finanzaufsichtsbehörde am Montagabend in einer Mitteilung.

Die Erkenntnisse der Finma: «Die Bank betreute eine hohe Zahl an US-Kunden mit nicht deklarierten Vermögen. Selbst nach 2009 übernahm die BSI noch US-Kunden mit unversteuerten Vermögenswerten von anderen Schweizer Banken, die sich von solchen Kunden trennten. Damit setzte die Bank sich und ihre Mitarbeitenden in den USA unverhältnismässig hohen Rechts- und Reputationsrisiken aus und verstiess nach Schweizer Aufsichtsrecht gegen das Erfordernis der Gewähr eines Institutes für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.» Die Finma rügte die Bank und verpflichtete sie zur Umsetzung von korrigierenden Massnahmen.

Finma untersuchte zuerst

Die Finma betont in ihrer Mitteilung, sie habe das Enforcement-Verfahren gegen die Tessiner Bank im Zusammenhang mit dem Geschäft mit US-Kunden im März 2013 eingeleitet «und damit bevor das US Department of Justice (DoJ) sein Programm zur Bereinigung des Steuerstreits mit Schweizer Banken im August 2013 publiziert hat».

Die Finma hofft, dass auch die zahlreichen anderen Banken, die in der Kategorie 2 am US-Programm teilnehmen, nun nach und nach eine Einigung mit dem DoJ erreichen und ihre Altlasten im Zusammenhang mit Kunden, die in den USA steuerpflichtig sind, bereinigen können.

Mutmasslich haben achtzig bis neunzig Schweizer Banken Grund zur Annahme, bei der Betreuung von US-Kunden US-Recht verletzt zu haben. So viele Institute befinden sich in Kategorie 1 (Strafuntersuchung läuft schon) oder 2 (keine Strafuntersuchung).

Zwölf Verfahren

Die Finma hat gemäss einem Sprecher zwanzig Untersuchungen von Crossborder-Aktivitäten durchgeführt, die meisten davon betrafen das US-Geschäft. Zwölf Verfahren wurden eingeleitet, neun davon sind abgeschlossen, zwei endeten mit Lizenzrückgabe durch die Bank, ein Fall ist noch offen.

Am Montag versprach die Finma: «Bei Kategorie-2-Banken, die eine Einigung mit dem DoJ finden, wird die Finma in der Regel keine neuen Untersuchungen einleiten.» Sie wolle sich zum Thema auch nicht weiter äussern.

Vergleich mit der Credit Suisse

Im Mai 2014, als die US-Behörden mit der Credit Suisse (CSGN 26.1 0.58%) eine Vereinbarung über insgesamt 2,8 Mrd. $ zum grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden abschlossen, publizierte die Finma ebenfalls die Resultate ihres Enforcement-Verfahrens, das 2012 abgeschlossen worden war. Anders als bei der BSI bezog sich die Untersuchung der CS vorab auf den Zeitraum von 2000 bis 2008, gleichzeitig anerkannte die Finma, dass die CS ihre Prozesse seit 2008 «stark angepasst» und «Compliance und Risikomanagement verbessert» hatte. Die BSI hingegen wurde von der Finma wegen ihres Verhaltens ab 2008, als die UBS-Probleme bereits bekannt waren, aufs Korn genommen.

Die Finma stellte zur CS fest, diese habe damals die Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen von Risiken im Geschäft mit US-Kunden verletzt. Gleiches sagt die Finma von der BSI.

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