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15:56 Uhr - 15.09.2014

Julius Bär und UBS im Fokus wegen DDR-Geldern

Die deutsche Behörde BvS, die für ehemalige DDR-Gelder zuständig ist, hat eine Klage gegen Julius Bär eingereicht. Doch betroffen ist auch die UBS.

Wie Julius Bär (BAER 42.8 0.02%) in einer Medienmitteilung ausführt, geht es bei der Klage um Ansprüche an die ehemalige Bank Cantrade. Dieses Institut wurde von Julius Bär zusammen mit der Bank Ehinger & Armand von Ernst im Jahr 2005 übernommen. Verkäuferin war die UBS (UBSN 16.33 -0.79%).

Geldbezüge zwischen 1989 und 1992

Die Ansprüche betreffen eine Zeit weit vor der Übernahme durch Julius Bär. Nachdem Verhandlungen vor dem Friedensrichteramt scheiterten, hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) nun Klage beim Bezirksgericht Zürich eingereicht.

Die Bundesanstalt macht in dieser Klage geltend, Cantrade habe zwischen 1989 und 1992 nicht autorisierte Geldbezüge vom Konto einer durch ehemalige DDR-Beamte gegründeten Aussenhandelsgesellschaft zugelassen.

100 Mio. Fr. plus Zinsen seit 1994

Die nun eingeklagten Ansprüche belaufen sich gemäss Pressemitteilung von Julius Bär auf rund 100 Mio. Fr. zuzüglich Zins seit 1994 (mit gewissen Limiten).

Der Fall war schon zum Zeitpunkt des Kaufs durch Julius Bär bekannt, und Julius Bär hat sich schon damals für diesen Fall juristisch abgesichert. Oder wie es in der Pressemitteilung im schönsten Juristendeutsch heisst: «Die Bank bestreitet die Forderungen der BvS und hat Massnahmen zum Schutze ihrer Interessen getroffen. Zusätzlich wurden die Forderungen der BvS unter den im Rahmen mit der Übernahme der Bank Cantrade AG abgeschlossenen Transaktionsvereinbarung erhaltenen Zusicherungen im Jahre 2005 gegenüber der Verkäuferin angezeigt.»

Im Klartext: Julius Bär geht davon aus, dass die ganze Sache – wenn überhaupt – ein Problem von UBS ist.

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