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11:49 Uhr - 02.12.2016

Swisscom soll schnellere Grundversorgung anbieten

Der Bundesrat passt die Fernmeldedienstverordnung an. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten ab 2018 werden den Telecomkonzern einen zweistelligen Millionenbetrag kosten.

Ab dem Jahr 2018 muss das Basisangebot für Festnetz-Internet in der Schweiz schneller werden. Künftig sollen Telecomkunden mit mindestens 3 Megabit pro Sekunde Downloadgeschwindigkeit surfen können. So sieht es der Bundesrat in der am Freitag veröffentlichten Revision der Fernmeldedienstverordnung vor. Swisscom (SCMN 428.2 -0.26%) hatte sich im Vorfeld gegen eine Anhebung gewehrt.

Bisher sieht das Basisangebot Surfgeschwindigkeiten von 2 Megabit (Download) bzw. 200 Kilobit (Upload) pro Sekunde vor. Genutzt wird es von lediglich etwa 1% der Schweizer Haushalte, während in Städten Geschwindigkeiten von bis zu 500 Megabit pro Sekunde beworben werden. Die Erhöhung auf 3 Megabit pro Sekunde wird Swisscom nach eigenen Einschätzungen einen zusätzlichen Betrag im mittleren zweistelligen Millionenbereich kosten, wie das Unternehmen  im Rahmen der Vernehmlassung erklärt hatte.

Effekt kaum spürbar

Swisscom argumentierte, dass die höhere Bandbreite den Kunden kaum Nutzen brächte und die Kosten unverhältnismässig hoch seien. Das Arbeiten von zu Hause aus oder von unterwegs in entlegenen Regionen dürfte auch ab 2018 nicht einfacher werden. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) hatte sich beispielsweise im Rahmen der Vernehmlassung für deutlich höhere Mindestgeschwindigkeiten von 8 Megabit bzw. 800 Kilobit pro Sekunde ausgesprochen.

Obwohl die Konzession von Swisscom 2017 abläuft, dürfte die neue Regelung ab 2018  wieder den Marktführer im Schweizer Telecomsektor treffen. Kein anderes Unternehmen verfügt über eine entsprechend flächendeckende Infrastruktur. Sollte sich niemand auf eine Ausschreibung bewerben, kann der Bund das Unternehmen bestimmen, welches für die Grundversorgung zuständig ist. Die Kommunikationskommission (ComCom) bestimmt die Vergabemodalitäten.

Nur Internet möglich

Analoge und digitale Anschlüsse werden in der Grundversorgung durch einen einzigen Anschluss auf Basis des Internet-Protokolls ersetzt. Künftig kann sich ein Kunde auch für einen Internetanschluss ohne Telefondienst entscheiden. Der reine Telefonanschluss kostet ab dem übernächsten Jahr 23.45 Fr., nur Internet maximal 45 Fr. und eine Kombination wie bisher höchstens 55 Fr.

Im Weiteren werden die Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut. Ausserdem muss nicht mehr in jeder Gemeinde eine öffentliche Telefonkabine zur Verfügung stehen.

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