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11:16 Uhr - 29.05.2018

Bell-Kapitalerhöhung: Schnell entscheiden lohnt sich

Seit heute können die Aktionäre des Fleischverarbeiters neue Valoren zeichnen – oder ihre Bezugsrechte veräussern.

Die Kapitalerhöhung stellt die Bell-Aktionäre vor eine schwierige Entscheidung: Sollen sie von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen und neue Aktien kaufen oder nicht partizipieren und die Bezugsrechte veräussern? Beide Möglichkeiten haben Vorteile – sie sind unter Umständen aber mit Kosten verbunden. Rasches Handeln hat für Investoren Vorteile.

Für die Finanzierung der Hügli-Übernahme nimmt der Nahrungsmittelhersteller neues Kapital auf – viel Kapital. Insgesamt 612,6 Mio. Fr. sollen durch die Ausgabe von 2,286 Mio. Aktien in die Kasse fliessen. Gegenwärtig halten die Bell-Aktionäre 4 Mio. Titel, der Börsenwert des Unternehmens beträgt gut 1,6 Mrd. Fr. Die Bezugsfrist für die neuen Valoren läuft seit heute und endet am 6. Juni um 12 Uhr. Die Bezugsrechte sind bis 4. Juni handelbar.

Nullsummenspiel

Aktionäre, die ihren bisherigen Kapital- und Stimmrechtsanteil behalten wollen, müssen bei der Kapitalerhöhung mitziehen. Für sieben bisherige Papiere können sie für je 268 Fr. vier neue Titel zeichnen. Es ist theoretisch ein Nullsummenspiel: Dank dem Diskont auf dem Bezugspreis müssen die Anleger insgesamt keine Wertverminderung hinnehmen, obwohl die alten Aktien durch die Verwässerung deutlich an Wert verlieren.

In der Praxis aber kann der Kurs unter den erwarteten theoretischen Wert nach der Verwässerung fallen. Am Dienstag wurden die Bell-Titel zu 346 Fr. gehandelt. Das liegt unter dem angesichts des Bezugsverhältnisses als fair berechneten Marktpreis von 358 Fr.

Wer an den alten Aktien festhält, aber kein neues Kapital investieren will, kann seine Bezugsrechte verkaufen. Der Wert des Bezugsrechts entspricht dem Unterschied zwischen dem Aktienkurs vor der Kapitalerhöhung und dem erwarteten theoretischen Wert danach. Bei einem Kurs der Bell-Valoren von 410 Fr. am Montagabend lag der ökonomische Wert des Bezugsrechts zu Beginn des Handels bei knapp 52 Fr. – damit resultierte in der Theorie anfänglich ebenfalls kein Wertverlust.

Danach aber berechnet sich ihr Kurs nach den Marktverhältnissen. In der Regel verlieren die Bezugsrechte mit der Zeit an Wert, da die Nachfrage abnimmt. Es lohnt sich also, früh zu handeln.

Umständlich, aber nicht ungewöhnlich

Bei einem Bezugsverhältnis von sieben zu vier kann die Ausübung der Bezugsrechte umständlich sein: Kleinanleger, die weniger als sieben Aktien halten oder deren Anzahl Titel nicht durch sieben teilbar ist, können nicht vollständig davon Gebrauch machen. Sie müssen entweder weitere Bezugsrechte dazukaufen oder ihre Rechte verkaufen. Das ist mit einem zusätzlichen Aufwand und Kosten verbunden.

Ungewöhnlich ist ein derartiges Verhältnis indes nicht. Bei der Kapitalerhöhung von Lonza (LONN 267.7 -1.36%) vergangenes Jahr betrug das Verhältnis sieben zu zwei, bei Dufry (DUFN 136.4 -1.69%) im Jahr 2015 konnten die Aktionäre für acht alte fünf junge Titel erwerben. Es ist in der Regel kein Entscheid, der völlig unabhängig durch das Unternehmen gesteuert werden kann, Faktoren wie Finanzierungsvolumen und der gewünschte Abschlag spielen eine Rolle.

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