Zurück zur Übersicht
18:15 Uhr - 16.05.2018

Gericht verlängert U-Haft von Pierin Vincenz

Die Zürcher Staatsanwaltschaft sei auf «mögliche weitere, strafrechtlich relevante Transaktionen gestossen» und weitet das Verfahren auf zwei Personen aus.

Pierin Vincenz bleibt in Untersuchungshaft. Das hat das Zürcher Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits am Dienstag entschieden. Der Ex-Raiffeisen-Chef und ehemalige Aduno-Verwaltungsratspräsident ist seit knapp drei Monaten hinter Gittern. Ihm und seinem Geschäftsfreund Beat Stocker werden ungetreue Geschäftsbesorgung während der Zeit von Vincenz an der Raiffeisen- und Aduno-Spitze vorgeworfen.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt sei die Behörde auf «mögliche weitere, strafrechtlich relevante Transaktionen der beiden Hauptbeschuldigten im Zusammenhang mit Akquisitionen der Aduno Holding AG bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften» gestossen.

Das Verfahren sei zudem «auf zwei weitere Personen ausgedehnt» worden. An deren Wohn- und Arbeitsorten hätten Hausdurchsuchungen stattgefunden. Sie stünden unter dem Verdacht der «Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung», seien nach der Einvernahme aber wieder auf freien Fuss gesetzt worden.

U-Haft wird auf drei Monate erteilt

Vincenz hat laut Informationen von «Finanz und Wirtschaft» zu seiner Aduno-Zeit bei Übernahmen eigene geschäftliche Beziehungen zur Verkäuferseite unterhalten, während er gleichzeitig als Aduno-Präsident auf der Käuferseite agierte. Im Visier stehen die Akquisition von EuroKaution 2014 und der Kauf von Commtrain 2007.

Ebenfalls im Visier hat die Staatsanwaltschaft die KMU-Investmentgesellschaft Investnet, an der Raiffeisen zu Vincenz’ CEO-Zeit 60% übernahm. Vincenz ist gleichzeitig Minderheitsaktionär von Investnet. Laut Raiffeisen-CEO Patrik Gisel geht es hierbei um «versteckte Treuhandgeschäfte» von Vincenz.

Der Strafuntersuchung ging eine Anzeige von Aduno gegen Vincenz vergangenen Dezember voraus. Mit Bekanntwerden des Verfahrens im Januar reichte auch Raiffeisen Anzeige gegen den Ex-Chef ein.

Untersuchungshaft wird jeweils auf drei Monate festgelegt, eine Verlängerung kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgen. Ein Gesuch auf Entlassung durch die inhaftierte Person ist jederzeit möglich.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Lösen Sie für 4 Wochen ein FuW-Testabo und lesen Sie auf www.fuw.ch Artikel, die nur unseren Abonnenten zugänglich sind.

Seite empfehlen



Kopieren Sie den Link [ctrl + c] und fügen Sie ihn in ein E-Mail ein [ctrl + v]. Aus Sicherheitsgründen ist kein Versand von E-Mails direkt vom VZ Finanzportal möglich.