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18:11 Uhr - 12.01.2018

Maerki Baumann will Deutschland aktiv bearbeiten

Die Zürcher Privatbank ersucht bei der deutschen Bankenaufsicht um Freigabe, vier weiteren Schweizer Instituten stehen in den Startlöchern.

Derzeit streben fünf Schweizer Banken den Marktzugang nach Deutschland an. Am weitesten fortgeschritten ist dieser Prozess bei der Zürcher Privatbank Maerki Baumann, wie Recherchen von «Finanz und Wirtschaft» zeigen. Vier weitere Institute sind bemüht, die erleichterte Freistellung in Deutschland zu erhalten.

Seit Mitte 2015 können Schweizer Banken Kunden in Deutschland aktiv aus der Schweiz heraus betreuen. Bisher hat sich aber nur eine Schweizer Privatbank, die Luzerner Reichmuth, diesen Marktzugang ins Nachbarland eröffnet.

Bevor Vermögensverwalter aus der Schweiz aktiv in Deutschland geschäften dürfen, steht aber das sogenannte vereinfachte Freistellungsverfahren an. Dieses müssen die Institute bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) durchlaufen. Dazu müssen sie vorweg von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) eine Aufsichtsbescheinigung erhalten. Sie bezeugt, dass die entsprechende Bank in der Schweiz eine Erlaubnis für die Geschäfte und Dienstleistungen hat, die sie in Deutschland zu erbringen beabsichtigt. Maerki Baumann hat diese Aufsichtsbescheinigung erhalten, vier weitere Anträge sind laut Finma hängig.

Die Aufsichtsbescheinigung der Finma muss das Institut dann zusammen mit dem Antrag auf Freistellung bei der BaFin einreichen. Die Finma erwartet, dass eine Bank, die eine Freistellung beantragt, «vorab eine angemessene Risikoanalyse durchführt und dokumentiert», sagt Finma-Sprecher Vincenz Mathys gegenüber «Finanz und Wirtschaft».

Die BaFin prüft dann, ob das Schweizer Institut die relevanten deutschen Verbraucherschutzbestimmungen und Geldwäschebekämpfungsregeln einhält. Nach dem erfolgreichen Abschluss des vereinfachten Freistellungsverfahrens ist es der Schweizer Bank dann erlaubt, grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen in Deutschland anzubahnen, ohne selbst eine Bank in Deutschland oder in der EU zu eröffnen respektive mit einer solchen zu kooperieren.

Bisher machen die Schweizer Vermögensverwalter nur zögerlich von diesem Marktzugang Gebrauch, obwohl die Branche seit Jahren auf den Zugang in den EU-Raum pocht. Ein Grund könnten die weitreichenden Befugnisse der BaFin sein. Wenn die Behörde einem Schweizer Institut den Marktzugang gewährt hat, schreibt sie ihm jährliche Regelprüfungen durch eine Schweizer Prüfgesellschaft vor. Die BaFin kann in Absprache mit der Finma auch eine Vorortprüfung durch eine Schweizer Prüfgesellschaft anordnen und sich selbst daran beteiligen.

Ebenfalls kann die BaFin oder die entsprechende Prüfgesellschaft die Finma auffordern, Kundendaten an die BaFin zu übermitteln. Viele Banken haben nach Aussagen eines Partners einer Prüfgesellschaft in der Schweiz aber immer noch unversteuerte Gelder unter Verwaltung. Es sei davon auszugehen, dass insgesamt immer noch rund 1500 Mrd. Fr. Schwarzgeld in der Schweiz liegen würden.

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