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00:20 Uhr - 14.03.2017

Der Weg für den Brexit ist freigeräumt

Beide Parlamentskammern haben der Brexit-Vorlage zugestimmt. Doch wann gibt Premierministerin Theresa May den Startschuss zum Austritt?

Das anfänglich befürchtete Ping-Pong zwischen dem Unter- und Oberhaus ist schliesslich ausgeblieben. Obschon die Abgeordneten am Montag beide Änderungswünsche des House of Lords mit grosser Mehrheit ablehnten, gaben am späten Abend die Lords ihr Plazet.

Damit ist der Weg für Premierministerin Theresa May frei, den Artikel 50 des Lissabonner Vertrags zu aktivieren und damit den Austrittsprozess offiziell einzuläuten. Der ursprüngliche Zeitplan hatte vorgesehen, spätestens Ende März den Entscheid zum Austritt der Europäischen Union mitzuteilen.

Warten auf  May

Grundsätzlich könnte May bereits heute Dienstag Fakten schaffen. Unabhängig davon tritt sie vor dem Parlament auf, um dieses über den jüngsten Gipfel der EU-Leader zu informieren. Das schürte in den vergangenen Tagen die Erwartung, dass May diese Möglichkeit nützen würde, um den Parlament den offiziellen EU-Austritt mitzuteilen.

Das Oberhaus hatte am Montag seinen Widerstand gegen die sogenannte Brexit Bill aufgegeben. In einer ersten Lesung hatten die Lords noch zwei Änderungen gefordert: Erstens sollten die bereits in Grossbritannien lebenden EU-Bürger gewisse Zusicherungen erhalten und zweitens sollte das Parlament vor dem definitiven Abschluss der Brexitverhandlungen ein Mitspracherecht erteilt werden.

Formale Zustimmung der Königin benötigt

 

Beide Vorschläge wurden vom Unterhaus mit grosser Mehrheit abgelehnt. Darauf hin winkte das Oberhaus, das ebenfalls ihr Einverständnis zur Gesetzesvorlage geben musste, diese ebenfalls durch.

 

Das Gesetz zum Brexit war deshalb notwendig geworden, weil das höchste britische Gericht im Januar dem Parlament das letzte Wort über die Lancierung der Verhandlungen des Austritts zugesprochen hatte.

Um die Scheidung von der EU offiziell zu machen, benötigt  Premierministerin Theresa May noch die formale Zustimmung von Königin Elizabetz II .Allerdings wird dies tatsächlich nur eine Formsache sein. Sobald der Europäische Rat in Brüssel das Schreiben erhält, beginnt die zweijährige Verhandlungsphase.

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