Entscheid der Übernahmekommission verhindert, dass sich Grossaktionäre in ausreichendem Masse an Kapitalerhöhung beteiligen können.
Die Übernahmekommission (UEK) macht Schmolz + Bickenbach (STLN 0.2475 -8.33%) einen dicken Strich durch die Rechnung: «Das Gesuch von Martin Haefner und BigPoint Holding betreffend Ausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der geplanten Kapitalerhöhung bezüglich Schmolz + Bickenbach wird abgewiesen», hat sie am Freitagabend mitgeteilt.
Das gleiche Urteil fällt die Bundesbehörde für ein gleichlautendes Gesuch der Liwet Holding, eines weiteren Grossaktionärs des Speziallangstahlproduzenten.
Beschwerde gegen die Verfügung eingereicht
Bei Schmolz + Bickenbach (S+B) herrscht Konsternation. Das Unternehmen ficht die Verfügung der UEK an und hat heute zuhanden der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma eine Beschwerde gegen den Entscheid eingereicht.
Angesichts der Sachlage sei S+B überzeugt, dass den Gesuchen von Martin Haefner/BigPoint und von Liwet entsprochen werden müsse, um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern. «Ohne solche Ausnahmen werden die grossen Aktionäre sich nicht bzw. nicht in ausreichendem Ausmass an der Kapitalerhöhung beteiligen.»
Desaströse Finanzlage
Das Unternehmen befindet sich in einem Überlebenskampf. Die finanzielle Situation ist desaströs, ebenso die Ertragslage. Die Situation der ohnehin auf schwachen Beinen stehenden Gesellschaft hat sich über den Sommer angesichts zunehmender Probleme der Stahlindustrie dramatisch verschärft. Nach hohen Wertberichtigungen ist die Eigenkapitalquote per Ende September auf 11% zusammengesackt.
Noch schlimmer präsentiert sich die Schuldenlast. Die Bedingungen der kreditgebenden Konsortialbanken, die sogenannten Financial Covenants, sind gebrochen, in erheblichem Masse. Durch die Ankündigung einer Kapitalerhöhung konnten sie für das dritte und das vierte Quartal ausgesetzt werden.
Per Ende drittes Quartal erreichte die Nettoverschuldung rund das Zehnfache des annualisierten Ebitda (des Betriebsgewinns vor Abschreibungen und Amortisation). Normalerweise wird für zyklische Unternehmen bereits ein Faktor zwei nur ungern gesehen.
Haefner steht zu seinem Committment
Martin Haefner, mit einer Beteiligung von 17,5% einer von drei Grossaktionären, hatte sein Gesuch am 24. Oktober gestellt. Er garantiert die geplante Kapitalerhöhung um mindestens 325 Mio. Fr. mit einem persönlichen Einsatz bis zu diesem Betrag. Dafür stellt er allerdings verschiedene Bedingungen. Eine zentrale ist, dass die Übernahmekommission eine Sanierungsausnahme gewährt.
Eine solche würde ihn von der Pflicht befreien, beim Überschreiten der Beteiligungsgrenze von 33 1/3% ein Übernahmeangebot vorzulegen. Das hat die UEK nun abgelehnt. Haefner steht gemäss S+B nach wie vor zu seiner Verpflichtung.
Die unter dem Einfluss von Victor Vekselberg stehende Liwet Holding, mit 26,9% der grösste Einzelaktionär, die bei S+B bislang vor allem durch das Verhindern von Kapitalerhöhungen in Erscheinung getreten sein soll, hatte ihr Gesuch am 7. November eingereicht – als Reaktion auf den Vorstoss von Haefner. Die beiden Aktionäre verfolgen unterschiedliche Interessen und stehen miteinander im Clinch.
Kein Einfluss auf a.o. GV
Gemäss S+B erhöht der Entscheid der Übernahmekommission das Insolvenzrisiko des angeschlagenen Unternehmens «in erheblichem Masse». Auf die ausserordentliche Generalversammlung vom 2. Dezember, an der die Aktionäre über die Kapitalerhöhung befinden müssen, hat das Urteil allerdings keinen Einfluss: «Alles geht weiter wie vorgesehen.»
Selbst wenn die Beschwerde der Gesellschaft abgewiesen werden sollte, gibt es noch weitere Instanzen, um zu versuchen, eine Sanierungsausnahme zu erhalten. Die Zeit allerdings drängt. Im frühen Montagshandel notierten die Aktien Schmolz + Bickenbach gut 4% ermässigt.
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