Der russische Milliardär will juristisch gegen Schweizer Banken vorgehen und die Freigabe gesperrter Konten erzwingen.
Der von US-Sanktionen betroffene russische Milliardär Victor Vekselberg und seine Beteiligungsgesellschaft Renova prüfen rechtliche Schritte gegen Schweizer Banken. Nicht nur die Grossbanken Credit Suisse (CSGN 16.1 -0.31%) und UBS (UBSG 15.74 -0.16%) sollen belangt werden. Aus dem Umfeld der Gesellschaft heisst es, dass auch weitere Schweizer Institute, darunter die Privatbank Julius Bär (BAER 60.98 0.3%), juristisch ins Visier genommen werden.
Im Gefolge der von der US-Regierung Anfang April verhängten Sanktionen gegen russische Oligarchen haben Schweizer Banken Konten, die mit Vekselberg in Verbindung stehen, sperren lassen. Davon sollen nicht nur private Konten des Milliardärs betroffen sein, sondern auch die von Vekselbergs Managementgesellschaft Renova und angehängten Beteiligungsgesellschaften wie Liwet oder Tiwel. Vekselberg hält über diese Gesellschaften bedeutende Anteile an Schweizer Industrieunternehmen wie OC Oerlikon (OERL 16.2 -0.61%), Schmolz + Bickenbach (STLN 0.763 -1.93%) und Sulzer (SUN 115.6 -0.26%).
Bankmanager im Visier
Wie es aus dem Umfeld von Renova heisst, seien dadurch direkt oder indirekt Mittel in Höhe von bis zu rund 4 Mrd. Fr. tangiert. Renova habe nun eine renommierte Anwaltskanzlei beauftragt, Klagen gegen Schweizer Banken vorzubereiten. Einerseits wird ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt, um die gemäss Renova widerrechtlich gesperrten Konten freizugeben und Ersatz für den dadurch erlittenen Schaden einzufordern.
Andererseits will Renova auch zum Strafrecht greifen und einzelne Bankmanager zur Rechenschaft ziehen, die die Sperrung der Konten veranlasst haben. Die Konten seien in der Schweiz eröffnet worden und lauteten auf Franken. Das Vorgehen der Banken, auch nach Schweizer Recht eröffnete Konten, die nicht auf US-Dollar lauten, zu sperren, ist gemäss dem Verständnis von Renova widerrechtlich. Die Schweizer Banken hätten aus Angst vor US-Sanktionen ihre Kompetenzen überschritten und unzulässige Massnahmen ergriffen, so der Vorwurf.
Hoffen auf «Vernunft der Banken»
Gemäss einer mit den Vorgängen vertrauten Person hätten die Banken die Sperrung einzelner Konten mittlerweile teilweise gelockert. Doch interne Zahlungsströme zwischen den Vekselberg-Gesellschaften wie Renova, Liwet oder Tiwel würden nach wie vor behindert. Zahlungen müssten «zur Bewilligung» den Banken vorgelegt werden, bevor sie abgewickelt werden könnten.
Bei Renova gehe man davon aus, dass es im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens schnell zu Resultaten kommen könnte: In einem Zivilverfahren könne das Gericht provisorische Massnahmen anordnen. Man setze aber weiterhin auf die «Vernunft der Banken», ein Gerichtsverfahren sei schliesslich für alle Beteiligten alles andere als ideal.
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