Die Richtsätze für Wohnbaukredite sind über alle Laufzeiten gefallen und erreichen bei den kürzeren Fristen Tiefstwerte.
Wohneigentum zu finanzieren, ist im Juli einmal mehr günstiger geworden. Der Anfang Jahr eingesetzte Rutsch bei den Hypothekarzinsen fand im Mai zwar zeitweilig einen Boden, doch anschliessend hat sich die Abwärtsbewegung fortgesetzt. Bei den von FuW beobachteten dreizehn Anbietern sind die Bauzinsen im Durchschnitt gegenüber Mitte Juni über alle Laufzeiten gesunken – für zwei- bis fünfjährige Wohnbaukredite etwas mehr als für zehnjährige Hypotheken.
Bei den kürzeren Laufzeiten hat das Immobilienportal Homegate die Richtsätze auf einen Tiefstwert herabgesetzt. Zwei- und dreijährige Kredite kosten statt wie vor Monatsfrist 0,63 und 0,66% pro Jahr jetzt nur noch 0,46 respektive 0,45%. Auch die Migrosbank hat ihre zwei- und dreijährigen Bauzinsen gesenkt, und zwar beide gleichermassen von 1,05 auf 0,9%. Der Versicherer Axa Winterthur ermässigt den dreijährigen Zins gar um 0,3 Prozentpunkte auf 0,65%.
Auch bei den längerfristigen Hypotheken sind die Sätze teilweise markant gefallen. Axa Winterthur hat den Richtsatz für fünf Jahre von 1,06 auf 0,77% nach unten gesetzt, und ein zehnjähriger Immobilienkredit kostet nur noch 0,95%. Für die längste Laufzeit am geringsten ist der Satz bei der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) mit 0,84%. Nur unwesentlich höher ist der Zins für die Onlinehypothek der Glarner Kantonalbank (GLKBN 29.3 0%) (Hypomat) und für den Kredit des Versicherers Swiss Life (SLHN 492.5 0.26%).
Deutlich steigende Hypothekarzinsen sind nicht zu erwarten, denn eine Zinswende ist nicht in Sicht, weder bei den zehnjährigen Anleihen der Eidgenossenschaft noch beim Leitzins der Schweizerischen Nationalbank. Sie könnte ihn sogar senken, falls die US-Notenbank Fed und die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen wie erwartet herabsetzen.
Der Schweizer Leitzins ist seit Juni nicht mehr der Dreimonatslibor. Nun legt die Nationalbank den «SNB-Leitzins» als Ziel fest und steuert am Geldmarkt den Tagessatz Saron. Die Umstellung darf grundsätzlich gemäss Obligationenrecht nicht zum Nachteil des Kunden ausfallen. Das gilt auch für Libor-Hypothekarnehmer.
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