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12:10 Uhr - 02.06.2020

Bitcoin trotzt GS-Empfehlung

Der Bitcoin legt in der Berichtsperiode per saldo 2,5% auf 10'109 $ zu – obwohl sich Goldman Sachs ausgesprochen kritisch äussert.

Ein Bericht von Binance zeigt, dass 63% der Bitcoin (Bitcoin 10137.429171 -0.7%) im Umlauf länger als ein Jahr gehalten werden und dass 11% der Bitcoinadressen jeweils mehr als 0,1% der Bitcoin halten. Die überjährige Haltedauer lässt sich dahingehend interpretieren, dass Bitcoin eine Investition in eine künftige Technologie ist und keine kurzfristige Preisspekulation. Bitcoin offeriert eine technologische Alternative zum heutigen Geldsystem.

«Software is eating the world», hatte der Silicon-Valley-Unternehmer und Investor Marc Andreessen bereits vor mehreren Jahren prophezeit. Diese Entwicklung respektive die Disruption durch Software erleben wir in Echtzeit und in einer Vielzahl von Industrien. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Aussage auch für Geld respektive unser monetäres System gilt – und Bitcoin ist (diese) Software.

Dieser Ausblick verhindert jedoch nicht, dass es immer wieder kritische Stimmen zum Bitcoin gibt – und das ist auch gut so. Unter dem Titel «US Economic Outlook & Implications of Current Policies for Inflation, Gold (Gold 1738.2 -0.09%) and Bitcoin» organisierte die amerikanische Investment Bank Goldman Sachs (GS 199.93 1.75%), ein Webinar für Investoren. Die Präsentation ist öffentlich zugänglich (Bitcoin ab Seite 29).

Unter anderem verneinen die GS-Analysten das Argument von der Knappheit von Bitcoin mit der Aussage, dass mit Hard Forks fast identische Kopien erstellt werden können, und fügt Bitcoin, Bitcoin Cash und Bitcoin SV als Beispiele an. Dieser Vergleich hinkt jedoch, da sich diese drei Kryptos sowohl technisch wie auch ideologisch komplett voneinander unterscheiden bis auf den Umstand, dass alle mit Bitcoin beginnen.

Institutionalisierung schreitet voran

Die kritische Haltung des Wallstreet-Giganten ändert nichts daran, dass die Institutionalisierung der ganzen Bitcoinwelt weiter voranschreitet. Der ehemalige Chief Legal Officer der Kryptobörse Coinbase, Brian Brooks, übernimmt einen Topjob bei einem amerikanischen Bankenregulator. Er spricht sich für eine nationale Lizenz für Krypto- und Fintech-Unternehmen aus.

Heute muss in jedem Bundesstaat eine eigene Lizenz beantragt werden. Das Fehlen von Normen und Standardisierung bei der Lizenzierung führt bei Start-ups zu erheblichen administrativen Kosten und Mehraufwand. Diese Ineffizienz soll durch eine nationale Regelung behoben werden.

Ins Kapitel Institutionalisierung passt auch die Mitteilung, wonach der iranische Präsident Hassan Rohani die Zentralbank beauftragt hat, eine nationale Crypto-Mining-Strategie auszuarbeiten. Dieser Auftrag folge kurz nach der Ausweitung der strikten devisenrechtlichen Vorschriften für Kryptos, um Kapitalflucht vorzubeugen. Iran war eines der ersten Länder, die Crypto Mining als einen legitimen Industriezweig anerkannten (Juli 2019), Unternehmen Mining-Lizenzen ausstellen und damit Rechtssicherheit bieten. Iran vereinigt gegenwärtig 3,8% der globalen Hashrate, was gegenüber September 2019 einer Verdoppelung entspricht.

10-Jahr-Jubiläum des Pizza Day

Und zum Schluss: Am 22. Mai feierte die Bitcoin Community den International Bitcoin Pizza Day – nicht weil Pizza so köstlich ist, sondern als Hommage an die erste Kauftransaktion mit Bitcoin am 22. Mai 2010, was dem ersten echten Anwendungsfall von Bitcoin entspricht.

Die Tradition geht auf Laszlo Hanyecz, einen Computerwissenschaftler und frühen Bitcoinanwender aus Florida zurück, der nicht für seine Arbeit im Bitcoin Mining bekannt wurde, sondern durch seine Suche nach einem Free Lunch. Hanyecz veröffentlichte folgenden Beitrag auf Bitcointalk: «I’ll pay 10,000 bitcoins for a couple of pizzas … maybe 2 large ones so I have some left over for the next day.» Ein User des Forums akzeptierte das Angebot, und die erste Bitcointransaktion in der realen Welt wurde vollzogen. Damals entsprach diese Transaktion knapp 41 $, heute über 100 Mio. $.


Die Meinung des Autors muss nicht mit derjenigen der Redaktion übereinstimmen.

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