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18:21 Uhr - 19.09.2014

Steuerliche Attraktivität sichern

Am kommenden Montag wird die Vernehmlassung für die Unternehmenssteuerreform III eröffnet.

Schon im Dezember 2008 lancierte der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform III. Damals ging es in erster Linie darum, die Unternehmen von unnötigen Steuerlasten zu befreien. Das Hauptanliegen ist heute ein anderes: Wegen des Drucks der EU und der OECD geht es nun darum, die umstrittenen kantonalen Sonderstatus für Holding-, Domizil- sowie gemischte Gesellschaften abzuschaffen beziehungsweise zu ersetzen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die bisherigen Regelungen durch neue, international eher akzeptierte ersetzt werden. Dabei geht es in erster Linie um die Schaffung sogenannter Lizenzboxen. Sie umfassen eine bevorzugte Besteuerung von Erträgen etwa aus Lizenzgebühren für Patente. Den Kantonen bleibt es überlassen, ob sie zusätzlich die Gewinnsteuern senken wollen.

Ein Kernpunkt wird sein, wie allfällige Mindereinnahmen im Bund und in den Kantonen kompensiert werden können – und ob eine Kompensation überhaupt angezeigt ist. Die Vorlage ist wichtig für die steuerliche Attraktivität des Standorts Schweiz. Die Reform wird am Montag präsentiert und in die Vernehmlassung geschickt.

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