Für Gesundheitsversicherung werden 40 Mrd. Fr. und für Unfallschutz weitere 7 Mrd. Fr. ausgelegt. Worauf zu achten ist, damit die empfohlene Versicherungsdeckung den Lebensphasen vernünftig angepasst ist.
Bereits mit der Geburt sind wir krankenversichert. Die Eltern legen noch vor dem Namen des Neugeborenen die erste Versicherung fest: die obligatorische Krankenversicherung. Ratsam ist, dabei gleich eine Abdeckung der Kosten von späteren Zahnstellungskorrekturen einzuschliessen.
Die gesamte Bevölkerung der Schweiz lässt sich die obligatorische Krankenversicherung rund 30 Mrd. Prämienfranken kosten. Hinzu kommen gut 10 Mrd. Fr. für Gesundheitszusatzversicherungen, wie den Statistiken des Bundes und der Versicherungswirtschaft entnommen werden kann. Weitere rund 7 Mrd. Fr. Prämien kostet die Unfallversicherung.
Deckung den Lebensphasen anpassen
Die Versicherungsdeckung ist den Lebensphasen folgend zu prüfen. Gemäss dem Leitfaden der Beratungszeitschrift «Beobachter» ist mit dem Auszug aus dem Elternhaus besonders an die Privathaftpflicht zu denken, denn es kommt teuer zu stehen, wird Menschen oder Sachgütern ein Schaden zugefügt.
Nach der Familiengründung ist das materielle Wohlergehen des Haushalts zu sichern. Mit einer Todesfallrisikopolice wird ein frühes Ableben des Familienernährers zumindest finanziell abgefedert. Eine Taggeldversicherung springt ein, wenn ein selbstständig erwerbender Elternteil krankheitsbedingt für längere Zeit ohne Einkommen bleibt.
Sammeln sich über die Jahre teure Gebrauchsgüter, Kunstgegenstände oder Schmuck an, ist der Umfang der Hausratdeckung aufzustocken. Eine Überprüfung der Policen empfiehlt sich auch für die Phase nach der Erwerbsarbeit. Dann endet die durch den Arbeitgeber bestellte Unfalldeckung. Rentner sollten keineswegs verpassen, selbst für ausreichenden Unfall- und Pflegeschutz besorgt zu sein.
Notorisch ist die Krankenversicherung, deren Prämiensätze jährlich kräftig steigen. Nach den Sommerferien beginnt das Buhlen der Krankenkassen um Wechselwillige. Viele Menschen würden sich zu sehr auf die Prämienhöhe fokussieren und Beratung wie auch Betreuung nur wenig Augenmerk schenken, sagt Stephan Wirz vom Maklerzentrum Schweiz: «Wer gesundheitlich beeinträchtigt ist, muss genau klären lassen, ob und in welchem Umfang ein Wechsel der Zusatzversicherungen möglich ist.»
Prämienfranken klug einsetzen
Bei gesundheitlichen Schwachstellen solle ein Deckungsausschluss von alternativen Heilmethoden oder Zahnkorrekturen bei Kindern unbedingt vermieden werden. Hingegen könne auf eine Teilabgeltung des Fitnessabos oder der Kosten einer Sehbrille verzichtet werden, empfiehlt der Maklerzentrum-Chef: «Prämien zu zahlen, wofür jeder leicht selbst aufkommen kann, verteuert nur die Monatskosten, ohne besser gegen das Grossrisiko einer Spitalbehandlung zu schützen.»
Wirz gliedert mit der Erfahrung seiner langjährigen Beratungspraxis die Kunden in Sparfüchse, in sicherheitssuchende sowie in prestigeorientierte Menschen. Zu diesen Charakteristiken sucht er den passenden Krankenversicherer: Den günstigsten oder den mit umfassendsten Leistungen bzw. mit dem besten Service: «Konkurrenzofferten sollten im Bereich der Krankenversicherung alle vier bis fünf Jahre eingeholt werden.»
Eine Präferenzfrage sei die Spitalzusatzversicherung. Wirz rät zur Überlegung, anstelle einer teuren Halbprivat- oder Privatdeckung eine flexible Spitalzusatzversicherung abzuschliessen und mit den gesparten Prämienfranken den Kostenanteil für das Upgrading zur gewünschten Zimmerkategorie zu bezahlen.
Unterschätzt würden oft die finanziellen Folgen einer bspw. psychischen Krankheit. «Bei einer daraus folgenden Erwerbsunfähigkeit entsprechen die Leistungen von IV und Pensionskasse meist weniger als 60% des letzten Erwerbseinkommens», erklärt Wirz. Für Kinder und Personen ohne Erwerbstätigkeit sei deshalb ein Invaliditätskapital ratsam. Erwerbstätige könnten die 3a-Vorsorge eines Lebensversicherers nutzen, die bei Krankheit oder Invalidität von der Prämienzahlung befreit, oder optional für eine Erwerbsunfähigkeitsrente einzahlen: «So wird eine finanzielle Lücke zum Schutz der Familie vermieden.»
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