Die Privatbank darf als zweite Schweizer Vermögensverwalterin deutsche Kunden von der Schweiz aus betreuen.
Maerki Baumann darf deutsche Kunden von der Schweiz aus betreuen. Die Privatbank hat von der deutschen Finanzmarktaufsicht (Bafin) als zweite Schweizer Vermögensverwalterin die sogenannte vereinfachte Freistellung erhalten.
Damit kann Maerki Baumann ohne eine Niederlassung in Deutschland Kunden mit Wohnsitz im Nachbarland betreuen und dort Neukunden anwerben.
Vor der Zürcher Privatbank hatte Ende vergangenen Jahres bereits die Luzerner Reichmuth eine vereinfachte Freistellung von der Bafin erhalten. Gemäss Informationen von «Finanz und Wirtschaft» befinden sich mindestens vier weitere Schweizer Vermögensverwalter im Anerkennungsverfahren, das mehrere Monate dauern kann.
Der Zugang zur ausländischen Klientel ist aufgrund der fehlenden bilateralen Verträge mit der Europäischen Union erschwert. Zumindest in Deutschland gibt es das Verfahren der vereinfachten Freistellung für Schweizer Vermögensverwalter.
Die Bafin prüft dabei, ob die Banken die relevanten deutschen Verbraucherschutzbestimmungen und Geldwäschebekämpfungsregeln einhalten. Zuvor müssen sie bei der deutschen Behörde eine Aufsichtsbescheinigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) einreichen. Diese bezeugt, dass die entsprechende Bank in der Schweiz eine Erlaubnis für die Geschäfte und Dienstleistungen hat, die sie in Deutschland zu erbringen beabsichtigt.
In Deutschland mit Niederlassung seit längerem präsent sind die Schweizer Banken UBS (UBSG 15.505 1.77%), Julius Bär (BAER 50.7 -0.08%), Vontobel (VONN 70.25 -0.21%), Pictet, Lombard Odier und die St. Galler Kantonalbank (SGKN 508 -0.97%).
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