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19:00 Uhr - 10.07.2020

Das Ranking der besten Verwaltungsräte

«Finanz und Wirtschaft» hat die VR von 172 kotierten Gesellschaften unter die Lupe genommen. Die Leistungsunterschiede sind enorm.

Ewiggestrig

Gewisse Konzerne scheren sich um eine gute Governance. Der Markt wird sie sanktionieren. Ein Kommentar von FuW-Redaktor Eflamm Mordrelle.


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Das sind die besten Verwaltungsräte

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Die Methode

So wurde bewertet: Die 172 kotierten Unternehmen, die im Verwaltungsrats-Ranking 2020 der «Finanz und Wirtschaft» angetreten sind, konnten anhand von 28 Kriterien maximal 39 Punkte erzielen. Bewertet wurden die Organisation und die Zusammensetzung des Verwaltungsrats (VR), die Unabhängigkeit der Mitglieder, die Beachtung der recht­lichen Vorschriften (Compliance), die ­Informationspolitik (Transparenz von ­Organisation und Arbeit) sowie die Entschädigungs- und Beteiligungsmodelle.

Der Kriterienkatalog orientiert sich inhaltlich an anerkannten Grundsätzen der korrekten Unternehmensführung, gesetzlichen Grundlagen (insbesondere am Aktienrecht) und Selbstregulierungs­instrumenten. Gegenüber dem letztjährigen Ranking wurde neu das Vorhandensein einer Whistleblower-Meldestelle in den Katalog aufgenommen. In wenigen Fällen hat sich die erreichbare Punktzahl geändert. Die Mehrheit der Kriterien stimmt jedoch mit dem Vorjahr überein. Die Kriterien und die Gewichtung nach Punkten entsprechen denen des von Inrate erstellten Ratings, das die Corporate Governance von Schweizer Publikumsgesellschaften auf der Basis der Geschäftsberichte 2019 und der Generalversammlungen 2020 untersucht.

Ein Unternehmen erhielt die volle Punktzahl, wenn es fünf bis zwölf (SMI-Gesellschaften), fünf bis neun (SMI Mid) respektive fünf bis sieben (übrige Firmen) VR-Mitglieder hat (2 Punkte). Wenn die Mitglieder zusammen über genügend Kompetenzen verfügen (3), der Frauenanteil im VR 30% oder mehr beträgt (2), es nicht mehr als drei VR-Ausschüsse gibt (1), die Gremiumgrösse auf maximal neun Personen limitiert ist (1), sechs oder mehr VR-Sitzungen pro Jahr stattfinden (1), die gesamte Sitzungsdauer mindestens sechs Tage betrug (1) und Angaben über Sitzungsdauer und individuelle ­Sitzungsteilnahme vorhanden waren (2).

Führte der VR eine Selbstevaluation durch, gab es 1 Punkt. War eine Whistleblower-Meldestelle vorhanden, schaute ebenfalls 1 Punkt heraus. Maximale Punkte gab es weiter, wenn die VR-Mitglieder höchstens zehn Drittmandate, davon höchstens fünf in anderen kotierten Unternehmen, haben (1), mehr als 75% der VR-Mitglieder unabhängig sind (4), der Präsident des Vergütungs­ausschusses unabhängig ist (1), der ­VR-Präsident nicht mehr als ein zusätz­liches, wesentliches Drittmandat wahrnimmt (1) und die Positionen von ­­VR-Präsident und CEO unterschiedlich besetzt sind (1). Waren der Code of Conduct (1) und das Organisationsreglement (1) auf der Website zu finden, resultierte ebenfalls die maximale Punktzahl. Wurde das GV-Protokoll mit den vollständigen Abstimmungsergebnissen zeitnah auf der Website veröffentlicht, gab es 1 Punkt. Bewertet wurde auch die Nachhaltigkeit des Unternehmens anhand von ESG-Kriterien. War es nachhaltig, gab es 1 Punkt.

Kommen ESG-Kriterien im Vergütungssystem zur Anwendung, resultierte ebenfalls 1 Punkt. Die höchste Punktzahl gab es auch, wenn die Gesamtvergütung des VR-Präsidenten maximal 900 000 Fr. (SMI), höchstens 450 000 Fr. (SMI Mid) und nicht mehrmals 150 000 Fr. (übrige)betrug (2), relative oder absolute Vergütungsobergrenzen bestehen (1), es ein Aktienprogramm für den VR gibt (1), ein Mindestaktienbesitz vorgesehen ist (1) und das Vergütungsmodell langfristig ausgerichtet ist (1). Bewertet wurden schliesslich die Gesamtvergütung von VR  und GL in Relation zum Betriebsgewinn Ebitda (1) sowie die Transparenz (2) und die Verständlichkeit des Vergütungs­modells. Bei gleichem Punktestand gab die Unabhängigkeit des VR den Ausschlag, basierend auf dem prozentualen Anteil unabhängiger Mitglieder.

Die 172 in das Verwaltungsrats-Ranking 2020 einbezogenen Unternehmen werden alle im marktbreiten Swiss Performance Index (SPI) geführt. Sie entsprechen denjenigen Gesellschaften, für die Inrate ein Corporate-Governance-Rating erstellt und eine Stimmrechtsempfehlung abgibt. Nicht im SPI enthalten ist einzig Transocean, eine Firma mit Sitz in der Schweiz, aber Kotierung in New York. (MG)

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