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09:36 Uhr - 27.11.2017

HNA Group wegen Falschinformationen gerügt

Der chinesische Mischkonzern hat laut der Schweizer Übernahmekommission im Zuge des Kaufs der Gategroup unvollständig und falsch informiert.

Nachdem der chinesische Konzern HNA Group in den vergangenen Jahren weltweit Unternehmen aufgekauft hatte, sind Fragen über seine Eigentumsverhältnisse aufgekommen. So auch im Fall der 2016 durchgeführten Übernahme des weltweit führenden Schweizer Airline-Caterers Gategroup (Gategroup 0 0%). Wie die Schweizer Übernahmekommission jetzt bekannt gegeben hat, machte HNA vor der Übernahme falsche und unvollständige Angaben in Bezug auf die Besitzverhältnisse, wobei die Fehler relativ gering waren.

Zwei Strohmänner und eine Stiftung

Schwerer wiegt unter anderem die Feststellung des Schweizer Regulators, dass zwei der im Urteil erwähnten Mitbesitzer, der US-Bürger Bharat Bhisé und der Chinese Guan Jun, offenbar Strohmänner waren. Guan hat später seinen Anteil noch auf 29% aufgestockt. Dieser ist mittlerweile an eine in New York angesiedelte Stiftung überschrieben worden, die künftig vom ehemaligen deutschen Wirtschaftsminister Philipp Rösler geleitet werden soll.

Die Übernahmekommission hat die Offenlegungsstelle der Börse (OLS) sowie die Finanzaufsicht Finma über ihre Verfügung informiert.

Das Urteil, gegen das HNA Rekurs ergreifen kann, hat keine direkten Folgen für die im Vorjahr abgeschlossene 1,5 Mrd. $ schwere Übernahme von Gategroup. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 50’000 Fr. wurden HNA auferlegt.

Das Unternehmen, bei dem der Aviatikbereich einen grossen Teil des Geschäfts ausmacht, hat das Urteil wie von der Übernahmekommission verfügt auf seiner Webseite aufgeschaltet. Auf Anfrage von «Finanz und Wirtschaft» hat ein Sprecher der HNA folgende Stellungnahme abgegeben: «Wir haben eng mit der Schweizer Übernahmekommission kooperiert und haben volles Vertrauen in  ihre Kompetenz.»

Wird bald Europäische Zentralbank aktiv?

Der jetzt von der Übernahmekommission aufgearbeitete Fall dürfte den Fragen über die wahren Besitzverhältnisse von HNA weiter Auftrieb verleihen, vor allem in Deutschland. Mit einem Anteil von 9,9% ist HNA der grösste Einzelaktionär der Deutschen Bank. Damit fällt sie knapp unter die Schwelle, die automatisch ein Inhaberkontrollverfahren auslöst. Dennoch erwägt die Europäische Zentralbank seit Längerem, HNA und ihre Besitzverhältnisse näher zu prüfen.

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