Die Übernahme der Gategroup durch den chinesischen Mischkonzern HNA Group geht in die allerletzte Runde.
Die Schweizerische Übernahmekommission hat eine verfahrensleitende Verfügung gegen den chinesischen Mischkonzern HNA Group erlassen. Es geht um die Übernahme des Airline-Caterers Gategroup (Gategroup 0 0%). Das ist ungewöhnlich. Erstens ist die Übernahme abgeschlossen, und die Aktien sind dekotiert. Zweitens werden verfahrensleitende Verfügungen in der Regel nicht publiziert. Sie sind vielmehr Bestandteil in einem Übernahmeprozess.
Warum die Bundesbehörde dennoch an die Öffentlichkeit geht, ist ungewiss. «Vermutlich geht es ihr darum, herauszufinden, ob die Angaben im Angebotsprospekt korrekt waren oder nicht», sagt ein mit Übernahmen vertrauter Anwalt, der nicht genannt werden möchte.
Um herauszufinden, ob die Angaben korrekt waren, stellt die Übernahmekommission der chinesischen HNA Group einige Fragen im Zusammenhang mit der Eigentümerstruktur, wie sie im Angebotsprospekt vom 20. Mai 2016 aufgeführt wurde. So soll die HNA beispielsweise erklären, weshalb die drei Mitgründer des Unternehmens, Chen Feng, Wang Jian und Chen Wenli, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebotsprospekts nicht über namhafte Beteiligungen von mehr als 3% verfügten, aber am 24. Juli 2017 rund einen Drittel der Aktien besassen. Zudem möchte die Übernahmekommission wissen, wann, wie, zu welchem Preis und von wem die in der Publikation der HNA Group ausgewiesenen Aktionäre ihre Beteiligungen erworben haben. Frist ist der 3. Oktober.
Ob das Unternehmen diesen Forderungen nachkommen kann und wird, ist ungewiss, dürfte aber von untergeordneter Bedeutung sein. Konsequenzen sind aus einem möglichen Fehlverhalten nur begrenzt zu erwarten. Der Anwalt sagt: «Die Rückabwicklung der Transaktion ist keine Option.» Auch eine Busse sei für einen solchen Fall nicht vorgesehen.
Bleibt einzig die Möglichkeit einer Rüge, welche einen Reputationsschaden zur Folge hätte. «Gut möglich, dass genau das die Absicht der Übernahmekommission ist», sagt der Anwalt.
Dennoch dürfen mögliche Falschangaben im Angebotsprospekt nicht einfach toleriert werden. Rückblickend dürfte es die ehemaligen Gategroup-Eigner aber nicht mehr wirklich interessieren, wer ihnen die Titel abgekauft hat. Schliesslich haben viele mit der Übernahme gutes Geld verdient.
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