Die Finma verhängt wegen wiederholter Insidervergehen eine hohe Strafe gegen den ehemaligen Profi-Verwaltungsrat.
Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht Finma hat in einem Untersuchungsverfahren gegen eine Einzelperson wiederholte Insidervergehen festgestellt.
Gemäss einer Mitteilung von Freitagmorgen habe der ehemalige Verwaltungsrat verschiedener bekannter Schweizer Industrieunternehmen zwischen 2013 und 2016 wiederholt und systematisch Insider-Informationen ausgenutzt, um mit eigenem Geld auf Kursgewinne oder -Verluste zu spekulieren.
Als Strafe zieht die Behörde unrechtmässig erzielte Gewinne in Höhe von 1,4 Mio. Fr. ein.
Die Finma nennt den Namen der Person nicht. Wie «Finanz und Wirtschaft» jedoch aus gesicherten Quellen erfahren hat, handelt es sich dabei um Hans Ziegler.
Die Untersuchung gegen Ziegler war Ende November 2016 publik geworden, als die Finma den Sachverhalt der Bundesanwaltschaft angezeigt hatte.
Profi-VR und Sanierer
Hans Ziegler war in seiner langen Karriere als Profi-Verwaltungsrat und Sanierer in der Schweiz unter anderen in den Verwaltungsräten von Vögele, Swisslog (Swisslog 0 0%), OC Oerlikon (OERL 12.75 2.41%), Schmolz+Bickenbach, Elma Electronic (ELMN 405 0%) und Schlatter (STRN 43.95 0.69%) tätig. Als Sanierer der Erb-Gruppe wurde er landesweit bekannt.
Seine letzten Mandate in der Schweiz hielt er bei OC Oerlikon und Schmolz+Bickenbach. Aus diesen Verwaltungsräten schied Ziegler Ende November 2016 per sofort aus, als die Untersuchung gegen ihn bekannt wurde.
Er habe gemäss der Meldung der Finma wiederholt die von den Unternehmen definierten Handelssperrperioden missachtet und habe es unterlassen, Management-Transaktionen zu melden.
Die Insiderkäufe seien jeweils vor der Bekanntgabe von Übernahmen und positiven Geschäftsergebnissen, vor wichtigen strategischen Entscheiden und auch vor Verkäufen von Unternehmensteilen getätigt worden – dies, um später Gewinne zu realisieren.
Die Untersuchung der Finma habe zudem zahlreiche Hinweise geliefert, wonach er auch unrechtmässig Insiderinformationen, die ihm aus seinem beruflichen Netzwerk zugetragen wurden, für beträchtliche Investitionen ausnutzte.
«Wiederholt und systematisch»
Die Finma stellt fest, dass er in elf Einzelfällen bei sechs verschiedenen Titeln wiederholt und systematisch gegen das aufsichtsrechtliche Verbot verstossen habe, Insiderinformationen zu nutzen.
Als Strafe zieht die Behörde daher unrechtmässig erzielte Gewinne in Höhe von 1,4 Mio. Fr. ein.
Insiderhandel ist ein Strafdelikt. Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft läuft noch. Sollte es nach Abschluss des Strafverfahrens zu Gewinneinziehungen kommen, gehen diese vor.
Ziegler war am Freitagmorgen nicht unmittelbar für eine Stellungnahme erreichbar.
Zusätzlicher Fall von Marktmanipulation
In einem anderen Untersuchungsverfahren hat die Finma zudem den Fall einer kleinen Effektenhändlerin aufgedeckt, die wiederholt und systematisch Marktmanipulation betrieben hat.
Die aus drei Händlern bestehende Gesellschaft habe zwischen 2011 und 2015 den Börsenkurs von zahlreichen Schweizer Blue-Chip-Aktien manipuliert, indem sie eine Vielzahl von grossen Aufträgen im Orderbuch erfasst habe.
Die Eingabe der Aufträge diente bloss dazu, den Anschein von Marktaktivität zu erwecken und die Kurse zu verzerren. Das habe die Gesellschaft dann ausgenutzt, um mit Derivaten an den Kursbewegungen zu partizipieren. Danach seien die Aufträge jeweils wieder gelöscht worden.
Die Gesellschaft wurde bereits 2015 auf Geheiss der Finma liquidiert, weil sie nicht die nötigen Lizenzen als Effektenhändlerin besessen habe.
Gegen die verantwortlichen Händler hat die Finma nun Berufs- und Tätigkeitsverbote von vier bis acht Jahren verhängt.
Nach der Liquidation der Gesellschaft werden die unrechtmässig erzielten Gewinne eingezogen. Die Finma rechnet auch hier mit einem Millionenbetrag.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Lösen Sie für 4 Wochen ein FuW-Testabo und lesen Sie auf www.fuw.ch Artikel, die nur unseren Abonnenten zugänglich sind.